
Der Kreis Recklinghausen und die kreisangehörigen Städte sagen ab sofort alle nicht notwendigen Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden (indoor und outdoor) bis einschließlich 01.05.2020 ab. Dies umfasst auch die Veranstaltungen in der Stadthalle Waltrop. Eine neue Lagebeurteilung erfolgt rechtzeitig. Das Kriterium „Notwendigkeit“ orientiert sich an der Empfehlung der BRMS.
Für Veranstaltungen nach dem 01.05.2020 ist noch zu klären, ob diese vorbehaltlich der dann aktuellen Erlasslage genehmigt werden können.
Wir bemühen uns um Ersatztermine für die ausgefallenen Veranstaltungen. Ihre Eintrittskarten behalten ihre Gültigkeit. Wir halten Sie auf dem Laufenden.